Kanton Wallis Finanzinspektorat

Meldung von potentiellen Unregelmässigkeiten und Missständen in öffentlichen Einrichtungen des Kantons Wallis

Sie können dem kantonalen Finanzinspektorat Ihren Verdacht oder begründete Hinweise auf Missstände oder Unregelmässigkeiten melden. Sie müssen Ihrer Mitteilung keine Beweismittel beifügen. Wenn Sie bei der kantonalen Verwaltung angestellt sind, dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen, wenn Sie diese in gutem Glauben melden. Das Finanzinspektorat behandelt Ihre Meldung vertraulich. Sie können sich auch anonym an uns wenden. Über diese externe Plattform kommunizieren Sie mit uns auf sichere Weise. Wenn Sie sich dafür entscheiden, ist es nicht möglich, Ihre Identität zurückzuverfolgen.

Wer kann eine Meldung machen?
Was kann oder muss gemeldet werden?
Warum eine externe gesicherte Plattform?
Wie läuft eine Meldung ab, wie richte ich einen Postkasten ein?
Wie bekomme ich eine Rückmeldung und bleibe dennoch anonym?
Gesetzliche Grundlagen