Kanton Wallis

Helfen Sie uns dabei, Missbrauch in Form von Schwarzarbeit zu bekämpfen!

Die Beschäftigung einer Person in Schwarzarbeit ist Betrug.

Dies bedeutet, dieser Person ihre grundlegendsten Rechte vorzuenthalten.

Es bedeutet ausserdem, diese Person und sich selbst zivil- und strafrechtlichen Verfahren sowie hohen Strafen auszusetzen.

Im Wallis entgehen den Steuerbehörden und der Sozialversicherung jedes Jahr mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Dies würde 17'000 Vollzeitstellen betreffen.

Dieser Betrag entspricht der Zahl der Kinderkrippenplätze und der Pflegeplätze, die geschaffen werden könnten.

Sie können uns helfen, Missbräuche einzuschränken, indem Sie diese Art von Verhalten melden.

Es genügt ein begründeter Verdacht auf kriminelle Aktivitäten oder andere Unregelmässigkeiten. Sie benötigen keine Beweise.

Das Walliser Arbeitsinspektorat führt jedes Jahr rund 1'000 Kontrollen bei etwa 500 Unternehmen und 3'000 Arbeitnehmern durch. Anschliessend meldet es der Strafjustiz und den zuständigen Institutionen die Missbrauchsfälle.

Wenn Sie es wünschen, können Sie mit uns Kontakt aufnehmen, ohne Ihre Identität preisgeben zu müssen. In allen Fällen werden die Meldungen vertraulich behandelt.

Bitte beachten Sie: Es werden nur Probleme im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen behandelt: Schwarzarbeit, Verstösse gegen den gesetzlichen Mindestlohn, Arbeits- und Ruhezeiten, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz usw.
Einzelne Ansprüche im Zusammenhang mit Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (z. B. Gehaltszahlung, Urlaub, Überstunden, Pflichtenheft, Kündigungsfrist, Mobbing usw.) müssen vor dem zuständigen Zivilgericht geltend gemacht werden (siehe insbesondere https://www.vs.ch/de/web/spt/conflit-individuel).

Was ist Schwarzarbeit?
Wer kann eine Meldung abgeben?
Was kann oder muss zwingend gemeldet werden?
Warum eine externe Plattform?
Wie läuft eine Meldung ab, wie kann ich einen Postkasten einrichten?
Wie erhalte ich Feedback und bleibe trotzdem anonym?
Rechtsgrundlagen