Zürcher Kantonalbank

Wir bieten Ihnen auf diesem Kanal die Möglichkeit, Whistleblowing-Meldungen zu erstatten, bei Bedarf auch anonym

Unser Whistleblowing-Meldesystem bezweckt, Informationen über mutmassliche Missstände zu erhalten, um diese frühzeitig aufzudecken und zu bereinigen. Alle Informationen und Abklärungen werden vertraulich behandelt.

Mit dem webbasierten Meldekanal, welcher auf dem hochsicheren BKMS® System basiert, werden Anonymität sowie der geschützte Umgang mit den erhaltenen Daten garantiert. Die Zustellung von Hinweisen kann entweder vollständig anonym oder mit Angabe Ihres Namens erfolgen. Mitarbeitende der Zürcher Kantonalbank sollten bei anonymen Meldungen nicht die von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Infrastruktur (wie z.B. PC, Tablet, Mobilgerät) verwenden.
Die Bearbeitung Ihrer Meldung erfolgt durch die Anwaltskanzlei Streiff von Kaenel AG, womit ein Dialog unter Wahrung der Vertraulichkeit und Anonymität ermöglicht wird. Die Mitarbeitenden der Meldestelle unterstehen dem Geschäfts- und Bankgeheimnis. Je nach Inhalt Ihrer Meldung wird der Sachverhalt von der entsprechenden Stelle (z.B. Legal & Compliance, Personal etc.) innerhalb der Zürcher Kantonalbank und deren Konzerngesellschaften abgeklärt. Dies kann unternehmensintern auch Untersuchungen oder ein Disziplinarverfahren auslösen. Unser Ziel ist es, mit solchen Meldungen Missstände aufzudecken und finanzielle Schäden abzuwenden.

Alle Details zur Nutzung des Meldesystems finden Sie in den nebenstehenden FAQs.

Wir danken Ihnen für die Einreichung solcher wichtigen Informationen. Nur wenn wir über diese verfügen, können wir notwendige Massnahmen in die Wege leiten.

Warum soll ich eine Meldung abgeben?
Wie läuft eine Meldung ab, wie richte ich einen Postkasten ein?
Wie bekomme ich eine Rückmeldung und bleibe dennoch anonym?