Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

Meldung von möglichen Finanzmarktrechtsverletzungen

Vermuten Sie Verletzungen aufsichtsrechtlicher Bestimmungen oder sonstige Missstände bei von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA beaufsichtigten Instituten und haben Sie eine Innensicht des betroffenen Instituts (z.B. als Mitarbeitender, Organ oder Beauftragter)? Dann können Sie dies schriftlich auf dieser externen Whistleblowing-Plattform der FINMA melden.

Ihr konkreter Hinweis kann für die FINMA eine wichtige Information darstellen, um gegen aufsichtsrechtliche Missstände vorzugehen. Die Daten werden der FINMA über die gesicherte externe Whistleblowing-Plattform verschlüsselt übermittelt. Meldungen können technisch nicht zurückverfolgt werden. Darüber hinaus ist Ihnen freigestellt, ob Sie Angaben zu Ihrer Person machen oder sich anonym an die FINMA wenden. Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass mit einer Meldung an die FINMA als Aufsichtsbehörde unter Umständen strafrechtliche Risiken verbunden sein können (weiterführende Informationen finden Sie in den FAQ).

Bitte beachten Sie, dass Kundenbeschwerden und allgemeine Anfragen über dieses System nicht bearbeitet werden können. Für derartige Eingaben stehen Ihnen anderweitige Kanäle, die Sie direkt auf der Website der FINMA finden, zur Verfügung (weiterführende Informationen finden Sie in den FAQ).

Wer kann eine Meldung abgeben?
Wann kann ich eine Meldung abgeben?
Welche Meldungen helfen der FINMA?
Wie läuft eine Meldung ab, wie richte ich einen Postkasten ein?
Wie bekomme ich eine Rückmeldung und bleibe dennoch anonym?