Um das BKMS® Incident Reporting nutzen zu können, akzeptieren Sie bitte Cookies.
Für weitere Informationen zu Cookies klicken Sie bitte hier.
Helfen Sie mit, schädigendes Verhalten in der Bundesverwaltung, in bundesnahen Organisationen oder bei Subventionsempfängern zu bekämpfen!
Sie können solches Fehlverhalten der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) melden. Falls Sie in der Bundesverwaltung angestellt sind, dürfen Sie in Ihrer beruflichen Stellung nicht benachteiligt werden und geniessen Kündigungsschutz.
Ein hinreichender Verdacht auf eine strafbare Handlung oder andere Unregelmässigkeiten genügt. Beweise sind nicht erforderlich.
Die EFK behandelt die Meldungen vertraulich. Sie können auch anonym an uns gelangen.
Über diese externe Plattform können Sie sicher mit uns kommunizieren und Ihre Meldungen können nicht zurückverfolgt werden.
Wir danken für Ihre Mitarbeit!